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 Haftpflichtversicherung


Private oder gewerbliche Haftpflichtversicherungen sind notwendig, denn gemäß § 823 BGB ist derjenige zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet, der: "...vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt...".

Wir prüfen welchen Umfang Ihr Haftpflichtversicherung abdecken muss.

 

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Fritz Stöver | info@axa-elbvororte.de