Haftpflichtversicherung
Private oder gewerbliche Haftpflichtversicherungen sind notwendig, denn gemäß § 823 BGB ist derjenige zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet, der: "...vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt...".
Wir prüfen welchen Umfang Ihr Haftpflichtversicherung abdecken muss.